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Zero Waste Küche

Ernährungstherapie

Liegt eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes vor, können die Krankenkassen die Kosten einer Ernährungstherapie unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen.

Je nach Satzung erstatten sie dann zwischen 50-100% der Kosten.

Voraussetzungen:

  • Die Ernährungstherapie wird durch qualifizierte Fachkräfte durchgeführt (Diätassistenten/Oecotrophologen/Ernährungswissenschaftler)

  • Die Übernahme der Kosten für die Ernährungstherapie wird vor Beginn der Therapie beantragt

 

Essen kann Jeder - Ernährungstherapie nicht!

Wir sind als qualifizierte Ernährungstherapeuten, bei den Krankenkassen anerkannt!

 

Unser kostenloser Service für Sie: Wir kümmern uns um die Klärung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. In der Regel werden 5 Termine bezuschusst.

 

Das 60-minütige Erstgespräch beinhaltet neben einer ausführlichen Ernährungs-anamnese, der Analyse Ihres Anliegens und Ihrer Situation, die Entwicklung eines individuellen Konzeptes, um Sie fit zu machen für den Alltag.

Je nach Zielsetzung und Problematik folgen 2-5 weitere Beratungen von 30 Minuten.

Bei  den folgenden Erkrankungen und medizinischen Besonderheiten ist eine Ernährungstherapie ein unumgänglicher Bestandteil:

  • Übergewicht/Adipositas

  • Diabetes

  • Bluthochdruck

  • Fettstoffwechselstörungen
    (Hyperlipoproteinämien, erhöhte Cholesterinwerte und/oder Triglyceridwerte)

  • Gicht, Hyperurikämie

  • Fettleber, Leberzirrhose

  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
    (Kuhmilchallergie, Laktoseintoleranz, Zöliakie)

  • Magen-Darm-Erkrankungen
    (Pankreatitis, Reizdarm, Obstipation etc.)

  • Nierenerkrankungen 
    (Harnsteine, Niereninsuffizienz, Dialyse)

  • pädiatrische Diätetik

  • Osteoporose

  • Rheuma

  • Krebs

Hier finden Sie die medizinische Notwendigkeitsbescheinigung zum Download

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