
Ernährungstherapie
Liegt eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes vor, können die Krankenkassen die Kosten einer Ernährungstherapie unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen.
Je nach Satzung erstatten sie dann zwischen 50-100% der Kosten.
Voraussetzungen:
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Die Ernährungstherapie wird durch qualifizierte Fachkräfte durchgeführt (Diätassistenten/Oecotrophologen/Ernährungswissenschaftler)
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Die Übernahme der Kosten für die Ernährungstherapie wird vor Beginn der Therapie beantragt
Essen kann Jeder - Ernährungstherapie nicht!
Wir sind als qualifizierte Ernährungstherapeuten, bei den Krankenkassen anerkannt!
Unser kostenloser Service für Sie: Wir kümmern uns um die Klärung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. In der Regel werden 5 Termine bezuschusst.
Das 60-minütige Erstgespräch beinhaltet neben einer ausführlichen Ernährungs-anamnese, der Analyse Ihres Anliegens und Ihrer Situation, die Entwicklung eines individuellen Konzeptes, um Sie fit zu machen für den Alltag.
Je nach Zielsetzung und Problematik folgen 2-5 weitere Beratungen von 30 Minuten.
Bei den folgenden Erkrankungen und medizinischen Besonderheiten ist eine Ernährungstherapie ein unumgänglicher Bestandteil:
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Übergewicht/Adipositas
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Diabetes
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Bluthochdruck
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Fettstoffwechselstörungen
(Hyperlipoproteinämien, erhöhte Cholesterinwerte und/oder Triglyceridwerte) -
Gicht, Hyperurikämie
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Fettleber, Leberzirrhose
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Nahrungsmittelunverträglichkeiten
(Kuhmilchallergie, Laktoseintoleranz, Zöliakie) -
Magen-Darm-Erkrankungen
(Pankreatitis, Reizdarm, Obstipation etc.) -
Nierenerkrankungen
(Harnsteine, Niereninsuffizienz, Dialyse) -
pädiatrische Diätetik
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Osteoporose
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Rheuma
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Krebs
Hier finden Sie die medizinische Notwendigkeitsbescheinigung zum Download